OBI


Im Mai 2005 haben wir fuer den Sohnemann im OBI-Markt in Steglitz (Goerzallee) eine mobile Klimanlage zum Preis von 249,- Euro gekauft. Bis zum 20. Juli 2006 war auch alles OK, selbst an diesen extrem heissen Tagen mit ueber 35°C verschaffte uns das Klimageraet eine angenehme Raumtemperatur.
Doch mitten in díeser Hitzeperiode war es ploetzlich vorbei mit der wundervollen Klimatisierung: es kam keine heisse Abluft mehr heraus und die vormals kalte Frischluft fuehlte sich eher an wie der Luftstrom aus einem geoeffneten Backofen nach dem Vorheizen. In der Bedienungsanleitung waren zwar einige Tipps, aber nichts hat geholfen, so dass wir das Teil zum Haendler zurueckbringen mussten.

Also sind wir am naechsten Morgen zum OBI-Markt Steglitz gefahren und haben dort den Defekt reklamiert. Es stellte sich dann heraus, dass uns die veranschlagten ca. 4 Wochen fuer eine Reparatur bei diesen Extremtemperaturen zu lange dauern, ein Tausch wegen fehlendem Austauschgeraet nicht in Frage kommen wuerde und ein Ruecktritt vom Kaufvertrag mit Auszahlung des Kaufpreises von OBI abgelehnt wird. Die Ruecktrittsablehung wurde damit begruendet, dass das Geraet aelter als ein Jahr sei und die gesetzlich vorgeschriebene Garantiefrist von 2 Jahren, bzw. die Herstellergarantie von 5 Jahren nicht gelte (sprich: OBI Steglitz setzt Verbraucherschutzgesetze ausser Kraft). Ein hoeherwertiges Geraet wollte man uns allerdings -obwohl mehrfach vorhanden- fuer die Dauer der Reparatur trotz ausdruecklicher Nachfrage auch nicht mitgeben. Der Mitarbeiter legte sich zwar ordentlich fuer uns ins Zeug, telefonierte mehrfach mit seinen Vorgesetzten, doch letztendlich kam nichts dabei raus. Selbst unser Gespraech mit einer Dame der Geschaeftsfuehrung brachte uns kein funktionierendes Klimageraet ein.
Aufgrund von hitzebedingten Kreislaufproblemen vom Sohnemann MUSSTEN wir aber SOFORT eine Loesung finden oder aber ihn ins Krankenhaus bringen lassen, denn sein geschwaechter Kreislauf waere bei dieser Hitze kollabiert. Wir wiesen mehrfach darauf hin, zeigten sogar den Schwerbehindertenausweis vor und erklaerten ausdruecklich unsere Bereitschaft, von dem im Rahmen der Gewaehrleistung zurueckerstatteten Betrag an Ort und Stelle ein anderes Geraet zu kaufen - leider ohne Erfolg.
Nach langen hin und her fand man dann heraus, dass beim OBI-Markt in Stahnsdorf ein gleichwertiges Geraet vorraetig sei und man bat mich, doch "mal eben" nach Stahnsdorf rueberzufahren und dort das defekte Geraet zu tauschen.

In Stahnsdorf trafen wir dann auf eine sehr freundliche und aeusserst hilfsbereite Mitarbeiterin, die etwas ueberrascht schaute als wir mit unserem defektem Geraet vor ihr standen. Sie war ueber den Austausch aus Steglitz nicht informiert worden, sondern wusste nur, dass ein Kunde da sei der ein Klimageraet wuensche und man fragte, ob sie es nicht zurueckstellen koenne. Die Stahnsdorfer Mitarbeiterin rief daraufhin in Steglitz an und fragte selbst etwas verwundert nach, weshalb uns der Kaufbetrag nicht erstattet wurde. Es stellte sich dann heraus, dass es in Stahnsdorf absolut kein Problem sei, den Kaufvertrag rueckgaengig zu machen (obwohl wir dort ja gar nicht gekauft hatten) und man wunderte sich weiterhin, dass dies nicht bereits in Steglitz geschehen war.

Nun fragen wir uns:

  • weshalb gelten in Stahnsdorf (Bundesland Brandenburg) andere Garantie und Gewaehrleistungsbestimmungen als in der Bundeshauptstadt Berlin ??
  • weshalb muessen wir erst nach Stahnsdorf fahren und koennen sowas nicht bei dem Haendler machen, der an unserem urspruenglichen Kauf im Warenwert von 250,00 Euro verdient hat ??
  • weshalb kommen wir uns als Kunde vom OBI-Markt Steglitz ziemlich verarscht vor ??

    Fazit:
    In der Vergangenheit habe ich ca. 1 - 2x im Monat in Steglitz eingekauft und war bislang immer zufrieden. Zukuenftig nehme ich die 10 Mehrkilometer nach Stahnsdorf gerne in Kauf !